Sonntag, 9. Mai 2021
Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2021
- Flächendeckender Ausbau von Präventionsmaßnahmen und Fachberatungsstellen
Flächendeckende Prävention und bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter Fachberatung sind maßgebliche Bausteine für gelingenden Kinderschutz und notwendige Hilfen für Opfer sex. Missbrauchs - In welcher Weise werden Sie sich für die Erweiterung und langfristige Förderung der Bundeskoordinierungsstelle sexueller Gewalt einsetzen?
- Was wollen Sie dafür tun, damit jedes Bundesland zeitnah eine eigene zentrale Koordinierungsstelle Fachberatung erhält?
- Wie stehen Sie zur einheitlichen Zertifizierung bestehender Präventionsprogramme?
- Welche Fördermittel für Weiter- und Neuentwicklung von Präventionsschulungen wollen Sie bereitstellen?
- Auf welche Weise werden Sie allen Kindern und Jugendlichen den niederschwelligen Zugang zu elternunabhängiger Beratung ermöglichen – nicht nur in Krisen- und Notfallsituationen, sondern grundsätzlich?
- Wie werden Sie die Kapazitäten für die Beratung betroffener Jungen und Männer und transsexuellen Menschen erhöhen, ohne dafür die Ressourcen für Frauen und Mädchen zu beschneiden?
- Aus- und Weiterbildung kindernah arbeitender Berufsgruppen in Kinderschutzfragen
Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, kommt beim Kinderschutz eine tragende Rolle zu. Solche Personen sind für Minderjährige in Not oft die einzigen und nächsten Vertrauenspersonen. Teils haben solche Fachkräfte auch eine spezielle gesetzliche Verpflichtung Kinder zu schützen. Umso bedeutsamer sind hier qualifizierte Aus- und Weiterbildung.- Was werden Sie zur Verankerung der Thematik in die Aus- und Weiterbildungsordnungen beitragen?
- Auf welche Weise werden Sie gewährleisten, dass Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Zuge von gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtungen zum Thema nachgeschult werden?
- Was werden Sie tun, um mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Fachkräften ausreichend Medienkompetenz zu vermitteln, damit sie die ihnen anvertrauten Minderjährigen auch vor Kindeswohlgefährdungen im Netz schützen können?
- Das ehrenamtliche Engagement von Opfern und Mitbetroffenen sex. Missbrauchs für Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention fördern
- Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention sind ohne das ehrenamtliche Engagement von Opfern und Mitbetroffenen nicht denk- und durchführbar. Institutionalisierte Aufarbeitungsprojekte geraten schnell an ihre Grenzen, wenn Opfer wenig Möglichkeiten haben, ihre Erfahrungsexpertise souverän und selbstbestimmt einzubringen. Nur wer weiß, wovor er Kinder und Jugendliche tatsächlich schützen will, wird Präventionsmaßnahmen entwickeln, die auch wirken. Ohne die Erfahrungsexpertise der Betroffenen gelingt es nicht, Minderjährige und Schutzbedürftige davor zu bewahren, Sexualstraftaten zum Opfer zu fallen.
- Auf welche Weise werden Sie das ehrenamtliche Engagement von Opfern und Mitbetroffenen sexuellen Missbrauchs finanziell und strukturell unterstützen?
- Wie wollen Sie gewährleisten, dass bei Aufarbeitungsprojekten Unabhängigkeit definiert und Unabhängige Aufarbeitung zertifiziert wird?
- Die Rechte von Kindern stärken
Der sexuelle Missbrauch und andere Formen der Ausbeutung und Misshandlung von Kindern sind schwere Verletzungen der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen. Möglich werden sie da, wo Erwachsene fehlen, die die Minderjährige schützen, im familiären genauso wie im institutionellen Bereich.- Wie werden Sie gewährleisten, dass in der praktischen Umsetzung der Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen keine Schlechterstellungen in der Jugendhilfe etabliert werden?
- Inwiefern werden Sie besonders vulnerable Gruppen berücksichtigen: behinderte Minderjährige, transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche, homosexuelle Jugendliche, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder psychisch kranker Eltern, Kinder, die in sektenähnlichen Gruppierungen aufwachsen?
- Was werden Sie gegen die Zwangsverheiratung männlicher, weiblicher und transsexueller Minderjähriger tun?
- In welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Fachanwalt für Kinderrechte eingeführt und minderjährigen Mandanten der Zugang erleichtert wird?
- Auf welche Weise werden Sie für das grundsätzliche Verbot von Genitalverstümmelungen sorgen?
- Kinderarmut bekämpfen
Wirtschaftliche Not fördert Kindesmissbrauch und sexuelle Ausbeutung, sie hält Eltern in ökonomisch-sozialer Abhängigkeit, mindert Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche zu schützen und erleichtert TäterInnen das als „Grooming“ bezeichnete Heranpirschen an potenzielle Opfer und deren Angehörige.- In welcher Form werden Sie allgemein etwas gegen Kinderarmut tun?
- Wie werden Sie gewährleisten, dass bei familiärem Missbrauch der nicht-missbrauchende Elternteil in die Lage versetzt wird, eine Lebensgemeinschaft zu verlassen, ohne in eine wirtschaftlich prekäre Situation zu geraten?
- Kinderhandel/Menschenhandel bekämpfen Die Berichterstattung zu Staufen, Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben Politik und Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie verbreitet und alltäglich der Handel mit Kindern und Jugendlichen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung auch in unserem Land ist. Für viel zu viele der Opfer setzen sich diese schweren Menschenrechtsverletzungen bis ins Erwachsenenalter fort, nicht selten werden sie auch an deren Kindern verübt.
- Wie werden Sie diese Form des Handels mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (Sextourismus, Pseudoadoptionen und –pflegschaften, Zwangsprostitution) im Inland, als auch im Ausland bekämpfen?
- Was werden Sie gegen Kinderhandel per Internet tun?
- Opferentschädigung und bedarfsgerechte Unterstützung Zu den Hauptkritikpunkten des im November 2011 veröffentlichten Abschlussberichts des Runder Tisch Kindesmissbrauch gehören die Mängel bei den gesetzlichen Regelleistungen, darunter kassenfinanzierte medizinisch-therapeutische Versorgung und die staatliche Entschädigung von Missbrauchsopfern. Im Bereich „Gesundheit“ hat sich zwar seit Herbst 2011 einiges verbessert, aber die Lage ist für Missbrauchsopfer immer noch sehr unzureichend. Das Opferentschädigungsrecht wurde inzwischen neu konzipiert, wird aber frühestens 2024 anlaufen. Inwiefern dieses neue SGB XIV Betroffene sexuellen Missbrauchs besserstellt, ist noch offen und wird sich erst zeigen. Opfern organisierten Missbrauchs fehlt es an Ausstiegsbegleitung – etwas, das sich anhand der mittlerweile 18 000 beim Fonds Sexueller Missbrauch gestellten Anträge auf Hilfen verdeutlicht hat. Leider schadet die äußerst schleppende Arbeitsweise der Geschäftsstelle und die mit Mängeln behaftete Konzeption des Fonds v.a. den Betroffenen, die die Ergänzenden Hilfen besonders nötig haben: Opfern Organisierten Missbrauchs, behinderten und minderjährigen Betroffenen.
- Was werden Sie im Hinblick auf die Verbesserung der medizinisch-therapeutischen Versorgung von Missbrauchsopfern, speziell komplex traumatisierten Menschen, behinderten und minderjährigen Betroffenen tun?
- In welcher Form werden Sie sich dafür einsetzen, das bestehende OEG-Verfahren so zu gestalten, dass auch Opfer von Sexualstraftaten reelle Chancen haben, die ihnen zu stehende gesetzliche Opferentschädigung zu erhalten?
- Auf welche Weise werden Sie dafür sorgen, dass das derzeit noch häufig angewandte Prinzip der Nullhypothese bei der Überprüfung der Angaben der AntragstellerInnen durch ein wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechendes Verfahren ersetzt wird und im Falle einer Begutachtung nur zertifizierte GutachterInnen beauftragt werden?
- Wie werden Sie dazu beitragen, das Ergänzendes Hilfesystem- Fonds Sexueller Missbrauch endlich gemäß seines eigentlichen Zwecks funktionieren zu lassen?
- In welcher Weise werden Sie sich dafür einsetzen, Opfern Organisierten Missbrauchs Ausstiegsbegleitung zukommen zu lassen?
- Was werden Sie tun, damit auch Betroffene, die nach dem 30.6.2013 erstmalig sexuell missbraucht worden sind, die Gelegenheit bekommen, beim Fonds Sexueller Missbrauch Hilfen zu beantragen?
- Inwiefern werden Sie dazu beitragen, dass die Schlechterstellung sexuell missbrauchter Ehemaliger Heimkinder aufgehoben wird und auch diese Opfergruppe Zugang zu Ergänzenden Hilfen für Missbrauchsopfer erhält?
- Opferzeugengerechte Gerichtsverfahren
Im Abschlussbericht des Runder Tisch Kindesmissbrauch wurde Verbesserungsbedarf beim Umgang mit mutmaßlichen Opfern im Zuge juristischer Verfahren aufgezeigt und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Einiges ist davon bereits umgesetzt worden, trotzdem bleibt noch viel zu tun.- Wie werden Sie opferzeugengerechte Befragungen und Begutachtungen fördern und finanziell ermöglichen?
- Was wollen Sie tun, um Verfahren zur Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Opferzeugen an den aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen zu lassen?
- Inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, zukünftig die Glaubwürdigkeit der Tatverdächtigen, insbesondere Reuebezeugungen vor Gericht strenger zu prüfen?
- Auf welche Weise werden Sie dafür sorgen, dass Ehemalige DDR-Heimkinder in Verfahren zu ihrer strafrechtlichen Rehabilitierung von den zuständigen Gerichten angehört werden?
Verein Geschädigter des Aloisiuskollegs e.V. Christian Brüser, Vorstand
Jacqueline Ehmke, Sexualisierte Misshandlung-Betroffenenteam, Betroffene Tatort Familie
Jörg-Alexander Heinrich, Eckiger Tisch Bonn e.V., Betroffener Tatort Römisch Katholische Kirche
Bernd Held, Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg, Betroffener Tatort Römisch Katholische Kirche
Liane Mueller-Knuth Mitglied im Beirat zur Begleitung der Anlauf- und Beratungsstelle für die ehemaligen Heimkinder, angesiedelt bei der Senatsverwaltung -bjw-, Betroffene Tatort Kinderheim
Angelika Oetken, Sexualisierte Misshandlung-Betroffenenteam, Betroffene Tatort familiäres Umfeld
Winfried Ponsens, Missbrauchsopfer Collegium Josephinum Bonn und Redemptoristen e.V., Betroffener Tatort Römisch Katholische Kirche
Maren Ruden, Die Rose, Betroffene Tatort Familie
Renate Schusch, Aktivverbund e.V., Betroffene Tatort Familie, Mitbetroffene Tatort Organisierter/ritueller Missbrauch
Kurzform für Onlineformulare
- Auf welche Weise werden Sie den Menschen in Deutschland den niederschwelligen Zugang zu ausreichend spezialisierter Fachberatung zu Fragen des Sexuellen Missbrauchs ermöglichen? Wie werden Sie Kindern und Jugendlichen Zugang zu elternunabhängigem Rat gewährleisten?
- Was wollen Sie dafür tun, dass kindernah arbeitende Berufsgruppen zu Fragen des Kinderschutzes schneller und besser aus- und weitergebildet werden?
- Auf welche Weise werden Sie das ehrenamtliche Engagement von Opfern und Mitbetroffenen sexuellen Missbrauchs finanziell und strukturell unterstützen?
- Wie werden Sie gewährleisten, dass in der praktischen Umsetzung der Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen keine Schlechterstellungen in der Jugendhilfe etabliert werden?
- Wie werden Sie gewährleisten, dass bei familiärem Missbrauch der nicht-missbrauchende Elternteil in die Lage versetzt wird, eine Lebensgemeinschaft zu verlassen, ohne in eine wirtschaftlich prekäre Situation zu geraten?
- Wie werden Sie den Handel mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (inkl. Sextourismus, Pseudoadoptionen und –pflegschaften, Zwangsprostitution, Ausbeutung per Internet) im Inland, als auch im Ausland bekämpfen?
- Was werden Sie im Hinblick auf die Verbesserung der medizinisch-therapeutischen Versorgung und der gesetzlichen Entschädigung (Opferentschädigungsrecht) von Missbrauchsopfern, speziell komplex traumatisierten Menschen, behinderten und minderjährigen Betroffenen tun?
- Wie werden Sie opferzeugengerechte Befragungen und Begutachtungen von Missbrauchsopfern ermöglichen? Auf welche Weise werden Sie dafür sorgen, dass Ehemalige DDR-Heimkinder in Verfahren zu ihrer strafrechtlichen Rehabilitierung von den zuständigen Gerichten angehört werden?