Freitag, 21. Januar 2022
Geschäftsordnung des Betroffenenbeirates beim Fonds Sexueller Missbrauch, Stand 8.12.2020
Vorsitz
Die beiden Betroffenen im Lenkungsausschuss sitzen dem Betroffenenbeirat vor. Sie führen auch die Kommunikation nach außen.
SprecherInnen
- Aufgaben: Unterstützung der beiden Vorsitzenden, Kommunikation nach innen
- Amtsperiode: unbefristet
- Wahl-, Abwahlverfahren: auf Sitzungen oder per Umlaufbeschluss
SchriftführerIn
- Aufgaben: Dokumente archivieren und an die Mitglieder senden, Poststelle führen
- Amtsperiode: unbefristet
- Wahl-, Abwahlverfahren: auf Sitzungen oder per Umlaufbeschluss
Geschäftsstelle
- Angelika Oetken, Borgmannstraße 4, 12555 Berlin-Köpenick
Berufungs- und Abberufungsverfahren der Mitglieder
- Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des Betroffenenbeirates ist Sache des Lenkungsausschusses. Der Betroffenenbeirat unterbreitet dem Lenkungsausschuss Vorschläge. Darüber wird auf einer Sitzung oder im Umlaufbeschluss abgestimmt. Zwei Mitglieder des Betroffenenbeirates führen vorab ein Gespräch mit den BewerberInnen, das persönlich oder per Telefon/digital erfolgen kann.
-
Kriterien zur Prüfung der Integrität der InteressentInnen:
- Motivation zur betroffenenpolitischen Arbeit
- Wie sind die InteressentInnen darauf gekommen, sich für eine Mitarbeit zu bewerben?
- Erfahrung mit Gremienarbeit
- Bereitschaft, den Betroffenenbeirat persönlich zu repräsentieren (Mitarbeit inkognito nicht möglich)
- Persönliches Kennenlernen Voraussetzung (Alternative: Telefon- bzw. Videokonferenz)
- Verhältnis zum eigenen Tatort/Kontext
- Direkt oder indirekt betroffen
- Was die Person konkret beitragen?
- Institutionelle und informelle Vernetzung
- Bereitschaft, Verschwiegenheit gemäß der Erklärung zu bewahren
- Beiratswahlverfahren: bei Sitzungen einfache Mehrheit der Anwesenden, keine Enthaltung möglich. Bei Umlaufbeschlüssen: 4-wöchige Vetofrist.
- Beiratsabwahlverfahren: Beschlussfassung nur möglich, wenn mind. 50 Prozent der BB-Mitglieder anwesend/beteiligt sind. Wurden Punkte aus der Geschäftsordnung mutmaßlich nicht eingehalten, wird das entsprechende Beiratsmitglied persönlich innerhalb einer Sitzung darauf angesprochen, um so die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Zur Abwahl ist bei der anschließenden Abstimmung die 2/3-Mehrheit der Anwesenden/Beteiligten nötig.
Abstimmung per Umlaufverfahren
- Bei kurzfristigen Entscheidungen oder wenn Präsenz- bzw. digitale Sitzungen nicht durchgeführt werden können.
- Beschlussvorlage rund mailen, zweimal sichern (Stick, Festplatte) und ausdrucken
- Die Verfahren werden durch die beiden Vorsitzenden eingeleitet und durchgeführt
- Deadline setzen, kein Veto innerhalb der Frist gilt als Zustimmung.
- Wird ein Veto eingelegt und kommt danach keine Klärung zustande, reicht eine einfache Mehrheit der Beiratsmitglieder für die Beschlussfassung.
Kommunikation nach innen
- Rundmails
- Regel: sich innerhalb einer vorab festgelegten Frist nicht zu melden, bedeutet Einverständnis
- Kennzeichnung: //BB// im Betreff
- Frist: oben im Betreff aufführen
- Schriftstücke: wenn sie im Namen des BB erstellt werden sollen, mailen die SprecherInnen sie an alle Mitglieder rund und setzen eine Frist, innerhalb der Vorschläge zum Schriftstück unterbreitet werden können und ggf. ein Veto eingelegt werden kann
- Alternative: SMS-Benachrichtigung für dringliche Dinge
- Telefonkonferenzen können nach Bedarf von jedem einzelnen Beiratsmitglied einberufen werden, sie wenden sich hierzu mit ihrem Anliegen an die SprecherInnen. Bei besonders wichtigen toder komplexen Themen werden so genannte Telkowochen mit mind. zwei Terminen durchgeführt, so dass möglichst alle Beiratsmitglieder die Gelegenheit zur Teilnahme haben
- Erstellen von Schriftstücken: Sitzungsprotokolle werden abwechselnd verfertigt, drei Mitglieder schreiben mit und stimmen sich ab.
Terminfestlegung (Sitzungen/Veranstaltungen)
- Präsenzsitzungen möglichst 12 Monate im Voraus terminieren, in Abstimmung mit den Sitzungen des Lenkungsauschusses (Terminabfrage über Doodle).
Verbindlichkeit/Vertraulichkeit (Umgang mit internen Informationen, Mails usw.)
- Es gilt für einzelne BB-Miglieder und für den gesamten Betroffenenbeirat Einzelpersonen und die Verschwiegenheitserklärung. Darum werden Mails nur im offenen Verteiler an persönliche Mailadressen (keine Sammeladressen) der Mitglieder des Betroffenenbeirates versandt.
Stand: 8.12.2020