Mittwoch, 7. Mai 2025
Der Betroffenenbeirat beim Fonds Sexueller Missbrauch informiert: Neue Regelungen und vorläufig letzte Chance für Missbrauchsopfer, Ergänzende Hilfen zu erhalten
Liebe Interessierte,
Am 12. März dieses Jahres wurde auf der Homepage des Fonds Sexueller Missbrauch eine neue Richtlinie veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend seit dem 1. Januar und endet am 31. Dezember https://www.fondsmissbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzenden-hilfesystem.
Dort heißt es:
>6.1 Antragstellung
Anträge auf Gewährung von Hilfeleistungen sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare an die Bewilligungsbehörde zu richten. Sie können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden. Sollte sich die Bearbeitungszeit verlängern, ist die Bewilligungsbehörde berechtigt, ein früheres Datum bekannt zu geben.
6.2 Gewährung
Die Leistung wird auf Antrag gewährt. Über die Gewährung der Leistung entscheidet die Bewilligungsbehörde mit einem Bescheid. Bewilligungen werden nur bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
Leistungen können nur gewährt werden, sofern dafür Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen< https://www.fonds-missbrauch.de/fileadmin/FSM/Dokumente/Richtlinie_EHS.pdf
(Abruf 8. April 2025)
Unsere Einschätzung:
Schon jetzt benötigt die personell immerhin mit 50 Vollzeitäquivalenten ausgestattete Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch für die Bearbeitung und den Entscheid eines Neuantrages mehr als ein halbes Jahr, siehe: https://www.fondsmissbrauch.de/aktuelles/bearbeitungsstaende. D.h. rein rechnerisch wird die Bearbeitungszeit für Anträge, die innerhalb der nächsten Monate eingereicht werden, nicht genügen. Auch deshalb, weil wie bereits bei der ersten Ablaufphase des FSM, Ende 2015/Anfang 2016, mit einer besonders großen Zahl eingehender Anträge zu rechnen ist. Wir befürchten deshalb, dass der Bund das Datum für die letztmalige Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, vom 31. August weiter vorverlegen wird. Der Fonds Sexueller Missbrauch ist eine so genannte Billigkeitsleistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht und die von einem Bundesland oder dem Bund jederzeit wieder eingestellt werden kann https://www.gesetze-iminternet.de/bho/__53.html
Unsere Empfehlung:
Wir raten Menschen, die erwägen, beim Fonds Sexueller Missbrauch einen Antrag zu stellen dringend, nicht weiter zu zögern. Außerdem sollte vom unterschriebenen Antragsformular eine Kopie erstellt und der Antrag danach per Einschreiben mit Rückschein an die Fonds-Geschäftsstelle versandt werden. Alternative: den gesamten Antrag inkl. Unterschrift einscannen und per Mail an die FSMGeschäftsstelle schicken. Adressen unter: >1. Wie kann ich einen Antrag stellen< https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/fragen-und-antworten
Hintergrundinformation:
Einige Anträge, wie es aussieht, vor Allem solche, die in der ersten Phase des FSM, also bis zum 30. April 2016 an die Geschäftsstelle geschickt wurden, blieben offenbar unbearbeitet, bzw. sind 'aus dem System herausgefallen' wie es die damals zuständige Referatsleitung später formulierte. Dazu:
>Das Problem der als von der damaligen Referatsleitung im BMFSFJ als 'aus dem System herausgefallen' bezeichneten Anträge ist leider noch nicht geklärt, das dazu von einem Mitglied des Betroffenenbeirates beim Berliner Verwaltungsgericht angestrengte Verfahren läuft noch.< https://spiegelstelle.de/beitrag?id=69 An der Stelle raten wir dazu, beim Einschicken der Anträge auf Nummer sicher zu gehen.
Unsere Bewertung der Reaktion des BMFSFJ auf eine der laut Internetauftritt der Fonds-Geschäftsstelle vom Bundesrechnungshof bemängelten Hilfeleistung, nämlich der Bezahlung bewilligter Leistungen im Voraus:
>Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.< https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzendenhilfesystem
Inwieweit es tatsächlich dem Bundeshaushaltsrecht widerspricht, wenn der Fonds Sexueller Missbrauch für Hilfen in Vorleistung geht, werden wir prüfen (lassen) und betonen in dem Zusammenhang, dass sich die große Mehrzahl der Antragsteller*innen in Folge des sex. Missbrauchs in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet. Missbrauchsopfer, die Hilfen selbst bezahlen können, haben es nicht nötig, Dokumente in denen intimste, ggf. höchst verfängliche persönliche Angaben gemacht werden (müssen), an eine Stelle zu senden, bei der sie nicht wissen, wer genau sich dort damit beschäftigt.
Unser Ausblick in die Zukunft:
Als Mitglieder des Betroffenenbeirates beim Fonds Sexueller Missbrauch sind wir zuversichtlich, dass schon bald, wie in der Vergangenheit auch, neue, skandalträchtige Meldungen über Art und Umfang sexuellen Missbrauchs in unserem Land bei den politisch Verantwortlichen ein Umdenken in punkto 'Ergänzende Hilfen für Missbrauchsopfer' bewirken werden. Bsp. aus der Vergangenheit: https://spiegelstelle.de/beitrag?id=38
Über Hinweise, Ergänzungen, Korrekturen und Fragen freuen wir uns.
Berlin, den 8. April 2025
Im Auftrag des Betroffenenbeirates beim Fonds Sexueller Missbrauch
Angelika Oetken, Co-Sprecherin
info@ergo-oetken.de
